Allgemeinene Steuerfragen

Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung: Wie Sie sie geltend machen können

Das Leben ist unvorhersehbar, und manchmal stehen wir vor Herausforderungen, die nicht nur persönlich, sondern auch finanziell belastend sein können. Glücklicherweise bietet das Steuerrecht die Möglichkeit, bestimmte außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend zu machen. Von Krankheitskosten über Pflegeaufwendungen bis hin zu Katastrophenschäden – es gibt eine Vielzahl von Situationen, die unter diese Kategorie fallen können. In diesem Blogbeitrag erklären wir, was genau als außergewöhnliche Belastung gilt und wie Sie diese in Ihrer Steuererklärung erfolgreich geltend machen können.

Was zählt als außergewöhnliche Belastung?

Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die Ihnen zwangsläufig und in einem größeren Umfang entstehen als der überwiegenden Mehrheit der Steuerpflichtigen mit ähnlichen Einkommensverhältnissen, ähnlichem Familienstand und ähnlicher Vermögenssituation. Zu den häufigsten Beispielen zählen:

  • Krankheitskosten:
    Nicht von der Krankenversicherung erstattete Kosten für Behandlungen, Medikamente, Hilfsmittel oder Krankenhausaufenthalte.
  • Pflegekosten:
    Aufwendungen für die Pflege bedürftiger Personen, die nicht anderweitig gedeckt sind.
  • Unterstützung bedürftiger Personen:
    Finanzielle Unterstützung, die Sie bedürftigen Angehörigen gewähren.
  • Katastrophenschäden:
    Kosten für die Beseitigung von Schäden an Ihrem Eigentum durch Naturkatastrophen oder ähnliche Ereignisse.

Wie können diese Belastungen geltend gemacht werden?

Nachweis der Zwangsläufigkeit und Außergewöhnlichkeit:
Um Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen, müssen Sie nachweisen, dass Ihnen diese zwangsläufig entstanden sind und einen außergewöhnlichen Charakter haben. Das bedeutet, sie müssen notwendig und unvermeidbar gewesen sein und dürfen nicht durch Versicherungen, Beihilfen oder ähnliches gedeckt sein.

Überschreiten der zumutbaren Belastungsgrenze:
Außergewöhnliche Belastungen werden nur berücksichtigt, soweit sie Ihre zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Diese Grenze ist abhängig von Ihrem Gesamtbetrag der Einkünfte, Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder. Die Berechnung dieser Grenze erfolgt automatisch durch das Finanzamt.

Belege und Dokumentation:
Eine detaillierte Dokumentation und das Aufbewahren aller Belege ist entscheidend. Sie müssen in der Lage sein, sowohl die Höhe der entstandenen Kosten als auch deren Notwendigkeit nachzuweisen.

Bestimmte Scheidungskosten, insbesondere Prozesskosten, können unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Umbaukosten zur Anpassung des Wohnraums an die Bedürfnisse einer behinderten oder pflegebedürftigen Person können als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, sofern sie nicht bereits anderweitig gefördert werden.

Die Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen in Ihrer Steuererklärung kann eine signifikante steuerliche Entlastung bewirken. Wichtig ist, dass Sie die Voraussetzungen verstehen und eine akkurate Dokumentation Ihrer Ausgaben führen.

Haben Sie mit außergewöhnlichen Belastungen zu kämpfen und sind sich unsicher, wie Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben können?

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